"Blogtrottr" <busybee@blogtrottr.com>: Aug 23 03:27PM
Salafisten & Salafismus in Facebook ; Islam Koran Moschee Hier werden Nachrichten über den radikalen Salafismus veröffentlicht. Was sind Salafisten? http://www.youtube.com/watch?v=l5HRdwsck10 (Alle Angaben ohne Gewähr) Diese Seite richtet sich nicht gegen Muslime und den Islam.Diese Seite soll über den Salafismus/Islamismus/Terrorismus informieren. Es ist wichtig über Fanatiker aufzuklären, um den Frieden und die Freiheit zu sichern. Wir wollen in Europa mit allen Menschen friedlich zusammen leben, egal welche Herkunft, Nationalität und Religion. Übersicht für 76j4725235b235b891248jv1@googlegroups.com - 2 Benachrichtigungen in 2 Themen http://salafistenfacebook.blogspot.com/2017/08/ubersicht-fur-76j4725235b235b891248jv1g_23.html Aug 23rd 2017, 15:27 76j4725235b235b891248jv1@googlegroups.com Google Groups Themen in dieser Übersicht Alle Themen anzeigen Artikel - Islamweb: Das Familienleben im Islâm - 3 - 1 Aktualisierung Artikel - Islamweb: Das Familienleben im Islâm - 4 - 1 Aktualisierung Artikel - Islamweb: Das Familienleben im Islâm - 3 "Blogtrottr" <busybee@blogtrottr.com>: Aug 23 05:26AM Artikel - Islamweb Artikel - Islamweb Das Familienleben im Islâm - 3 http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=218587 Aug 23rd 2017, 12:07 Die Pflichten der Ehefrau: Die Rechte des Ehemanns Die Hauptpflicht der Ehefrau als Partnerin in einer Ehebeziehung besteht darin, so viel wie möglich zum Erfolg und zur Wonne der Ehe beizutragen. Sie hat auf den Komfort und das Wohlbefinden ihres Gatten zu achten. Sie darf ihn weder beleidigen noch seine Gefühle verletzen. Dieser Punkt kann wohl am besten durch die Aussage des Qurân veranschaulicht werden, die rechtschaffene Menschen als jene beschreibt, die um Folgendes bitten: … „Unser Herr, schenke uns an unseren Gattinnen und unseren Nachkommenschaften Grund zur Freude, und mache uns für die Rechtschaffenen zu einem Vorbild." (Sûra 25:74). Dies stellt die Grundlage dar, auf der alle Pflichten der Ehefrau beruhen und von der sie herrühren. Um diese grundlegende Pflicht zu erfüllen, muss die Ehefrau gewissenhaft, vertrauenswürdig und ehrlich sein. Genauer gesagt darf sie ihren Gatten nicht täuschen, indem sie absichtlich die Empfängnis vermeidet und ihn damit legitimer Nachkommen beraubt. Sie darf auch keiner anderen Person Zugang zu dem gewähren, was ausschließlich das Recht des Ehemannes ist, sprich zu sexueller Intimität. Eine logische Folge hieraus ist, dass sie ohne sein Wissen und seine Zustimmung keine fremden Männer in ihrem Haus empfangen oder bewirten darf. Sie darf auch deren Geschenke ohne seine Zustimmung nicht annehmen. Hierdurch sollen sicherlich Eifersucht, Misstrauen, Klatsch usw. vermieden und zudem die Integrität aller beteiligten Parteien gewahrt werden. Die Besitztümer des Ehemannes sind anvertraute Güter für sie. Falls sie Zugang zu einem Teil davon hat oder mit Kapital betraut wird, muss sie ihre Pflicht weise und haushälterisch erfüllen. Ohne seine Erlaubnis darf sie keine seiner Habseligkeiten verleihen oder veräußern. Hinsichtlich der Intimität sollte sich die Frau begehrenswert machen und attraktiv, zugänglich und entgegenkommend sein. Eine Ehefrau darf sich ihrem Ehemann nicht verweigern, da im Qurân steht, dass sie eine Annehmlichkeit füreinander sind. Gebührende Beachtung sollte natürlich der Gesundheit und Anständigkeit geschenkt werden. Außerdem ist es der Ehefrau nicht erlaubt, etwas zu tun, was ihre Partnerschaft weniger begehrenswert oder weniger erfreulich macht. Um maximale Selbstverwirklichung für beide Partner zu gewährleisten, ist es ihm nicht erlaubt, irgendetwas von sich aus zu tun, was ihre Erfüllung verhindern könnte. Die Rechte der Kinder: Die Pflichten der Eltern Die generelle Haltung des Islâm gegenüber Kindern kann in einigen wenigen Grundsätzen zusammengefasst werden. Erstens stellt es ein Gebot Allâhs dar, dass kein Kind Anlass dafür sein soll, dass die Eltern zu Schaden kommen (Sûra 2:233). Zweitens sollten sich die Eltern im Umkehrschluss erkenntlich zeigen und den Kindern ebenfalls keinen Schaden zufügen. Im Qurân wird ganz eindeutig bestätigt, dass die Eltern nicht immer immun gegen Überfürsorglichkeit oder Nachlässigkeit sind. Drittens werden auf Grundlage dieser Bestätigung bestimmte Richtlinien festgelegt und hinsichtlich der Kinder bestimmte Tatsachen aufgezeigt. Es wird aufgezeigt, dass Kinder eine Lebensfreude, ein Anlass für Stolz und Samen der Eitelkeit, aber auch eine falsche Sicherheit sowie eine Quelle des Leids und der Versuchung sind. Allerdings werden unverzüglich die größeren Freuden des Geistes betont und die Eltern vor Selbstüberschätzung, falschem Stolz und Missetaten gewarnt, die durch Kinder ausgelöst werden können. Das religiöse Moralitätsprinzip bei dieser Haltung ist, dass jedes Individuum, Elternteil und Kind, in einer direkten Beziehung zu Allâh steht und unabhängig für seine Taten verantwortlich ist. Weder kann ein Kind einen Elternteil am Tag der Auferstehung entlasten, noch kann ein Elternteil für sein Kind vermitteln. Letztendlich ist der Islâm äußerst empfindsam für die wesentliche Abhängigkeit der Kinder von den Eltern. Ihre entscheidende Rolle beim Formen der Persönlichkeit des Kindes wird im Islâm eindeutig bestätigt. In einer höchst vielsagenden Aussage erklärte der Prophet, dass jedes Kind auf der wahren, formbaren Natur des Glaubens (sprich auf dem reinen natürlichen Zustand des Islâm) geboren wird und seine Eltern es später zu einem Juden, Christen oder Heiden machen. Entsprechend dieser Richtlinien - und noch spezifischer – ist das Recht auf Leben und gleiche Lebenschancen eines der unverzichtbarsten Rechte des Kindes im Islâm. Die Erhaltung des Lebens des Kindes ist das dritte Gebot im Islâm (Sûra 6:151; vergleiche Sûra 17:23 ff.!). Das Recht der Legitimität, das besagt, dass jedes Kind einen Vater, und zwar nur einen Vater haben soll, ist ein weiteres ebenso unverzichtbares Recht. Ein drittes Bündel an Rechten fällt unter die Sozialisierung, Erziehung und allgemeine Versorgung. Die gute Betreuung von Kindern ist eine der lobenswertesten Taten im Islâm. Der Prophet war kinderlieb und drückte seine Überzeugung aus, dass seine muslimische Gemeinschaft unter anderen Gemeinschaften wegen deren Güte zu Kindern bekannt sein werde. Es stellt Nächstenliebe von höherer Ordnung dar, sich ihrem spirituellen Wohlergehen, Förderbedarf und allgemeinen Wohlbefinden zu widmen. Interesse und Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes sind vorrangige Aufgaben. Entsprechend der Anweisungen des Propheten soll dem Kind am siebten Tag ein guter, schöner Name gegeben und der Kopf rasiert werden, einher mit all den anderen Hygienemaßnahmen, die für ein gesundes Heranwachsen erforderlich sind. Dies sollte zu einem festlichen Anlass gemacht werden, der von Freude und Nächstenliebe geprägt ist. Verantwortung gegenüber und Mitgefühl für das Kind sind Angelegenheiten von religiöser Bedeutung sowie von gesellschaftlichem Interesse. Ganz gleich, ob die Eltern leben oder verstorben sind, anwesend oder abwesend sind, bekannt oder unbekannt sind, muss dem Kind bestmögliche Fürsorge gewährt werden. Falls es Testamentsvollstrecker oder ausreichend nahe Verwandte gibt, die für das Wohlergehen des Kindes verantwortlich gemacht werden können, sollen diese zur Erfüllung dieser Pflicht angewiesen werden. Falls es jedoch keine nahen Verwandten gibt, wird die Fürsorge für das Kind zu einer gemeinsamen Verantwortung der gesamten muslimischen Gemeinschaft - dafür bestimmte Staatsbedienstete und einfache Bürger ohne Unterschied. Das Familienleben im Islâm - 2 Das Familienleben im Islâm - 4 You are receiving this email because you subscribed to this feed at https://blogtrottr.com If you no longer wish to receive these emails, you can unsubscribe here: https://blogtrottr.com/unsubscribe/gt/KVJTfy Zurück nach oben Artikel - Islamweb: Das Familienleben im Islâm - 4 "Blogtrottr" <busybee@blogtrottr.com>: Aug 23 05:26AM Artikel - Islamweb Artikel - Islamweb Das Familienleben im Islâm - 4 http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=218596 Aug 23rd 2017, 12:15 Die Pflichten der Kinder: Die Rechte der Eltern Die Eltern-Kind-Beziehung ist komplementär. Eltern und Kinder werden im Islâm durch gegenseitige Pflichten und wechselseitige Verbindlichkeiten miteinander verbunden. Der Altersunterschied ist jedoch manchmal so groß, dass die Eltern körperlich und geistig zu schwach werden. Dies wird oft begleitet von Ungeduld, Energieverlust, erhöhter Reizempfindlichkeit und möglicherweise Fehleinschätzungen. Ferner kann es Missbrauch des elterlichen Einflusses, Generationenentfremdung und Unbehagen zur Folge haben - etwas, was man heutzutage als Generationenkonflikt bezeichnet. Es gehört wohl zum Wesen des Islâm, im Hinblick auf diese Überlegungen von gewissen Tatsachen Notiz zu nehmen und Maßnahmen bereitzustellen, um die Beziehung des Einzelnen zu seinen Eltern zu regeln. Die Tatsache, dass Eltern in fortgeschrittenem Alter sind, und die allgemeine Annahme, dass sie erfahrener sind, bestätigt ihre Ansichten oder bescheinigt ihre Normen nicht von selbst. Ebenso ist die Jugend an sich nicht die einzige Quelle der Energie, des Idealismus oder der Weisheit. Im Qurân werden in verschiedenen Zusammenhängen Beispiele angeführt, in denen Eltern bei Streitigkeiten mit ihren Kindern Fehler begingen und Kinder die Haltung ihrer Eltern falsch einschätzten (siehe Sûra 6:74; 11:42-46; 19:42-48!). Wohl noch bedeutsamer ist die Tatsache, dass Sitten, Bräuche und Traditionen oder das Wertesystem und die Normen der Eltern an sich keine Wahrheit und Richtigkeit darstellen. An mehreren Stellen werden im Qurân diejenigen streng getadelt, die von der Wahrheit abirren, nur weil sie neu für sie ist, im Widerspruch zum ihnen Bekannten steht oder mit den Wertvorstellungen der Eltern unvereinbar ist. Ferner wird der Umstand fokussiert, dass das Individuum, wenn Treue oder Gehorsam gegenüber den Eltern voraussichtlich dazu führt, dass es sich von Allâh entfremdet, man auf Allâhs Seite stehen muss. Es ist richtig, dass die Eltern Achtung, Liebe, Mitgefühl und Barmherzigkeit verdienen. Falls sie jedoch ausscheren und sich in die Rechte Allâhs einmischen, muss eine Grenzlinie gezogen und eingehalten werden. Im Qurân wird die gesamte Angelegenheit im Hauptkonzept „Ihsân" (Verrichten von Taten mit guter Absicht im Bewusstsein, dass Allâh einen sieht) zusammengefasst. Dieses kennzeichnet, was richtig, gut und schön ist. Die praktischen Auswirkungen des Ihsân-Konzepts auf die Eltern beinhalten, dass man reges Einfühlungsvermögen und Geduld, Dankbarkeit, Mitgefühl und Respekt für sie zeigt, Gebete für ihre Seelen verrichtet, ihr legitimes Engagement in Ehren hält und ihnen aufrichtigen Rat anbietet. Eine Grunddimension des Ihsân ist Fügsamkeit. Die Eltern haben das Recht, Gehorsam von ihren Kindern zu erwarten, wenn auch nur zum teilweisen Ausgleich für das, was die Eltern für sie getan haben. Falls die Eltern jedoch etwas Falsches verlangen oder um etwas Unzulässiges bitten, wird Ungehorsam nicht nur gerechtfertigt, sondern zudem unerlässlich. Gehorchen oder nicht gehorchen: Die Haltung der Kinder gegenüber den Eltern kann weder kategorische Unterwürfigkeit noch unverantwortlicher Trotz sein. Die letzte wesentliche Komponente des Ihsân, die an dieser Stelle zu erwähnen ist, lautet, dass die Kinder für die Unterstützung und Betreuung der Eltern verantwortlich sind. Es stellt eine absolute religiöse Pflicht dar, für die Eltern im Bedarfsfall zu sorgen und ihnen dabei zu helfen, ihr Leben so angenehm wie möglich zu gestalten. Weitere Aspekte des Familienlebens Eng verbunden mit dem Familienleben ist die Behandlung von „Bediensteten", anderen Familienmitgliedern, Verwandten und Nachbarn. Denjenigen, die permanente Dienstmädchen unterhalten, gab der Prophet Muhammad Rat und verhieß ihnen frohe Botschaft. „Dienstherren" sind dazu angehalten, ihre Bediensteten wie Geschwister zu behandeln und nicht wie Sklaven, da der Prophet Muhammad sagte, dass Allâh den Tod desjenigen leicht und angenehm machen wird, der seinen Bediensteten gut behandelt - ein Moment, der normalerweise schmerzhaft und schwierig ist. Bedienstete besitzen das Recht auf Gerechtigkeit, Freundlichkeit, Barmherzigkeit, Nahrung, Kleidung, Unterkunft und weitere persönliche Zuwendungen. Der Prophet sagte sogar, dass sie von derselben Art gespeist und bekleidet werden sollten, wie die von ihren Dienstherren benutzte, und dass diese von den Dienstherren persönlich als Teil ihrer Pflichten gegenüber den Bediensteten bereitgestellt werden soll. Bedienstete dürfen nicht verfolgt, verachtet oder mit Arbeit überfordert werden. Diese Bestimmung soll zeigen, wie der Islâm die Menschen würdigt und die Arbeit ehrt, ohne zum Klassenkampf oder zu despotischer Autorität des Proletariats einzuladen. Als Bediensteter oder Arbeiter wird man nicht seiner Rechte beraubt und die eigene Würde als menschliches Wesen wird nicht beeinträchtigt. Es macht einen auch nicht süchtig nach dem Opium des utopischen Proletariats. Alle Bürger einer wirklich muslimischen Gesellschaft stehen auf gleicher Augenhöhe, da der Islâm das Kastensystem oder die Bürgerschaft zweiter Klasse nicht akzeptiert. Die einzige Überlegenheit, die vom Islâm anerkannt wird, ist die Überlegenheit in der demütigen Ehrfurcht gegenüber Allâh und in guten Taten im Dienste Allâhs (Sûra 9:105; 49:13). Allâh bestimmt für den Menschen, dass er anderen Familienmitgliedern und Verwandten äußerste Unterstützung und Güte entgegenbringt und ihnen wahre Gefühle der Liebe und Fürsorge zeigt. Es könnte interessant sein, zur Kenntnis zu nehmen, dass das Wort „Verwandtschaft" im Arabischen von einem Wortstamm abgeleitet wird, der Barmherzigkeit bedeutet (Rahîm und Rahma). Freundlichkeit gegenüber der eigenen Verwandtschaft ist ein Abkürzungsweg zum Paradies, das denjenigen, die ihre Pflichten in dieser Hinsicht vernachlässigen, verwehrt wird. Der gütige Umgang mit den Verwandten wurde vom Propheten als Segen Allâhs für das eigene Leben und die eigene Versorgung beschrieben. Der gütige Umgang mit Verwandten ist eine Pflicht, selbst wenn diese nicht in der gleichen Weise reagieren. Diese Pflicht ist von Allâh auferlegt und sollte Ihm zuliebe erfüllt werden, ungeachtet der Reaktion der Verwandten (Sûra 2:117; 4:36; 16:90; 17:23-26). Nachbarn haben aus islâmischer Sicht einen sehr hohen Status. Nachbarn aller Art genießen eine Reihe von Privilegien, die der Islâm ihnen verleiht. Über den Propheten Muhammad ist überliefert, in seinen Ausführungen zu den für diesen Punkt relevanten Lehren des Qurân gesagt zu haben, dass niemand ein wahrer Gläubiger sein kann, solange seine Nachbarn sich nicht sicher vor und ungefährdet von ihm fühlen. Außerdem kann niemand ein wahrer Gläubigerer sein, |